Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Restaurant Ackermannshofs und damit verbundenen Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für sämtliche Räume, Vitrinen, Wände und sonstige Flächen, die der Ackermannshof zur Verfügung stellt.
2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet der Auftraggeber gegenüber der Restaurant Ackermannshof AG als Solidarschuldner.
3. Für den Fall von Stornierung sind die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Kosten für Speisen und Zusatzaufwand /Bereitstellungskosten (Security, Externe Firmen, Dekorationen, Blumen etc. ) trotzdem zu begleichen.
Ab dem Zeitpunkt der definitiven Buchung berechnen wir Stornierungskosten nach folgender Formel:
- Bis 30 Tage vor dem Anlass: Keine Kosten.
- 4 bis 30 Tage vor dem Anlass: Ersatz von 30% des entgangenen Speiseumsatzes plus volle Verrechnung vom Zusatzaufwand/Bereitstellungskosten.
- Bis 3 Tage vor dem Anlass: 100% des entgangenen Umsatzes.
Zur Berechnung des entgangenen Umsatzes gelten unsere Erfahrungswerte.
Bei einer grossen Verringerung der Gästezahl innerhalb des letzten Monates ist es möglich, die ursprünglich vereinbarte Personenzahl zu verrechnen.
Wir behalten uns vor, die Räume entsprechend der Personenzahl zu vergeben.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Restaurant Ackermannshof AG die garantierte Anzahl Teilnehmer an einer Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächliche Abweichungen nach unten können innerhalb dieser Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung.
Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden akzeptiert, sofern noch ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann.
Grosse Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben bedürfen einer vorherigen Abstimmung mit der Restaurant Ackermannshof AG. Bei Überschreitung nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Personenzahl zugrunde gelegt.
5. Nach Mitternacht erheben wir einen Nachtzuschlag (Mehraufwand Nachtarbeitszeit MitarbeiterInnen): Montag bis Sonntag ab 24.00 Uhr: pro Stunde und angebrochene Stunde CHF 180.00
6. Der Auftraggeber haftet der Restaurant Ackermannshof AG gegenüber für die Bezahlung von zusätzlich bestellten Speisen und Getränken der Veranstaltungsteilnehmer.
7. Für Beschädigung oder Verlust der Einrichtung oder Inventar, welche während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch die Restaurant Ackermannshof AG bedarf.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist- ohne Zustimmung seitens Ackermannshof AG nicht gestattet. Für Verluste oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Veranstaltungen übernimmt die Restaurant Ackermannshof AG keine Haftung.
8. Für die Versicherung sowie die Bedienung von mitgebrachten Gegenständen (Technik etc. ) ist der Veranstalter verantwortlich.
9. Sollten Störungen oder Defekte an der von der Ackermannshof AG zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtung auftreten, wird die Ackermannshof AG sofort versuchen, diese zu beheben. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
10. Die Rechnungen der Ackermannshof AG sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
11. Im Falle höherer Gewalt behält sich die Ackermannshof AG das Recht vor, den Auftrag zu stornieren.
12. Die Ackermannshof AG behält sich vor, eine Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Die Zahlung ist zwei Wochen vor dem Anlass zu bezahlen und wird mit der abschliessenden Rechnung nach dem Anlass direkt beglichen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand beider Parteien ist Basel-Stadt.